- Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren
nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
- Ein Auftrag bedarf keiner Form. Der Auftrag kommt auch dadurch zustande, dass unsere
Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
- Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Daten – soweit mit der Durchführung
des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Mitteilungen und
Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den
Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren
Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem
Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber
an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines
Schadensnachweises bedarf.
- Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw.
Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen.
- Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte
Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies
binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur
Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche
Kenntnis nicht mehr berufen.
- Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich
oder unentgeltlich tätig zu werden.
- Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle
zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen
Bedingungen.
- Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch
unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet-
oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw.
Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und
zahlbar.
- Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des
Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden
zugrundegelegt.
- Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der
zustande gekommenen Verträge durch uns.
Dies gilt besonders für den Fall,
wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei
Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere
Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit
dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen
stehen.
- Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den
Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe
Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen
erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder
wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
- Da wir uns bei allen Angaben auf Informationen
Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und
Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr
für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, ausser
bei grob fahrlässigen
Handlungen, ausgeschlossen.
Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Etwaige
weitergehende gesetzlichen Formvorschriften bleiben unberührt.
Gerichtsstand
ist Oldenburg i.H., soweit dies gesetzlich zulässig ist.